Blümel/Hofer: „Persönlicher Feiertag“ schafft Klarheit und Rechtssicherheit
Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches – einseitiger Rechtsanspruch der Arbeitnehmer mit Ablehnungsrecht - Bessere Lösung im Sinne aller Beteiligten
Wien (OTS) - „Das Thema Karfreitag war in Österreich weder ein großes Thema und schon gar kein Problem. Es gibt aber nun ein EUGH-Urteil, wonach die bisherige Regelung – Karfreitag Feiertag für Evangelische - diskriminierend und nicht zulässig ist“, erinnern die beiden Regierungskoordinatoren Bundesminister Gernot Blümel und Bundesminister Norbert Hofer!-->!-->!-->…