Ärztekammer Wien: Primärversorgungsregelung muss noch nachgebessert werden
Vizepräsident Huber: Kritikpunkte der Ärztinnen und Ärzte blieben bis dato unbeantwortet – Ausschluss der Ärztekammer aus verkürzten Ausschreibungsverfahren ist inakzeptabel
Die mit 1. August in Kraft getretene Gesetzesnovelle zum Primärversorgungsgesetz wird von der Wiener Ärztekammer mit gemischten Gefühlen betrachtet. „Es sind durchaus gute Ansätze erkennbar, wie etwa die Tatsache, dass nunmehr zwei Ärztinnen oder Ärzte zur Gründung einer Primärversorgungseinheit (PVE) reichen“, attestiert Erik Randall!-->!-->!-->…