Entzug von Eigentum / Auch nicht störender Miteigentümer kann betroffen sein
Berlin (ots) - Eigentum steht zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wenn allerdings ein Eigentümer den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stört, dann kann ihm dieses entzogen werden. Selbst ein "unschuldiger" Miteigentümer kann davon betroffen sein. Allerdings muss ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Möglichkeit eingeräumt werden, den Störer zu entfernen und dessen Anteile zu kaufen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 138/17)
Der Fall: Ein Ehepaar bewohnte eine Eigentumswohnung. Der!-->…