Kein Visum, kein Eigenbedarf / Ausländischer Eigentümer muss seinen Einzug realisieren können
Berlin (ots) - Gerade wegen der Wohnungsnot in den Großstädten sind Eigenbedarfskündigungen fast immer sehr umstritten. Nun musste die Rechtsprechung klären, ob ein ausländischer Eigentümer, der nicht mal ein Visum für Deutschland nachweisen kann, überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist das nicht möglich. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 227/18)
Der Fall: Ein russischer Staatsangehöriger besaß eine Wohnung in Berlin. Nach eigenen Angaben!-->…