Eigenbedarfsklausel / Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus
Berlin (ots) - Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen.
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17)
Der Fall: Ein Eigentümer ließ im!-->…