COVID-Maßnahmen: Verschärfte Einreisebestimmung wegen falscher Übersetzung?
Nicht nach, sondern innerhalb von fünf Tagen sollte getestet werden
Wien (OTS) - Ganz Österreich diskutiert die ab 19. Dezember geltende neue Quarantäneverordnung, wonach man sich nach einer Rückkehr aus fast jedem Land erst nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Die ersten fünf Tage muss man in Quarantäne bleiben – eine für viele unverständliche und schikanöse neue Anordnung. Österreichs Regierung beruft sich dabei explizit auf eine EU Empfehlung (s.u.). In dieser heißt es, die Antigen-Schnelltests „könnten!-->!-->!-->…