Nationalrat: Ab 2027 wird die nationale CO2-Bepreisung durch den EU ETS II ersetzt
Carbon Leakage Entlastungen künftig auch für energieintensive Betriebe
Ab dem Jahr 2027 wird die nationale CO2-Bepreisung durch den EU ETS II ersetzt. Start der ersten Berichtspflichten durch den EU ETS II ist bereits 2025.
Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate (EU-ETS I) wurde ein zweites Emissionshandelssystem (EU ETS II) im Emissionszertifikategesetz eingeführt. Betroffen sind von EU ETS II Emissionen von Straßenverkehr, Gebäuden und Unternehmen, die auf Grund ihrer Größe nicht dem!-->!-->!-->…