Thomas Jung: „Altanschließer: Altparteien stiften hoffnungsloses Chaos“
Potsdam (ots) - Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied, dass die sogenannten "Altanschließer" keine Ansprüche auf Rückerstattung haben (Az. III ZR 93/18).
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
"Das Urteil steht klar im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt müssen die Altanschließer, die noch nicht von ihren Zweckverbänden abgefunden wurden, noch länger auf ihr Recht warten. Immerhin geht es um rund!-->…