AK Kärnten erstritt 46.800 Euro für Arbeitnehmer
Klagenfurt (OTS) - Villacher Gastronom stellte zwei Arbeitnehmer trotz schriftlicher Zusage nicht wieder ein. Arbeiterkammer verhalf zu rund 46.800 Euro Entschädigung.
Zwei Arbeitnehmer aus einem Villacher Gastronomiebetrieb erhielten im Dezember 2020 nach jahrzehntelanger Beschäftigung eine einvernehmliche Auflösung mit schriftlicher Wiedereinstellungszusage. Letzteres wurde nie eingehalten. Auf Rückfrage reagierte der Unternehmer mit leeren Versprechungen und Vertröstungen. Die Dienstnehmer wandten sich daraufhin an!-->…