Apotheker dürfen an Laien keine Corona-Tests abgeben
Berlin (ots) - Apotheker dürfen an Endverbraucher keine Corona-Schnelltests abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Test das Virus direkt nachweist oder Antikörper gegen eine Infektion mit COVID-19. Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests ist nur an medizinische Fachkreise erlaubt. Probenbehältnisse, in denen Körperproben gesammelt und anschließend "in vitro" untersucht werden sollen, fallen auch unter dieses Verbot, wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis von COVID-19 bestimmt sind. "Es ist!-->…