Bezeichnung als „Nazi-Unrat“ verletzt Ehrenkodex
Nach Ansicht des Senats 2 des Presserats verstößt ein Begleittext in der Rubrik „FAKTEN. Politik, Chronik und Wirtschaft“, erschienen auf Seite 16 der Wochenzeitschrift „NEWS“, Ausgabe 4/2024, gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Im Beitrag wurde ein großflächiges Foto veröffentlicht, das ein Lichtermeer bzw. eine Kundgebung vor dem Berliner Reichstag zeigt. Unterhalb des Fotos fand sich folgender!-->…