Landtagspräsident Wilfing zur Wahl LH: „Rechtsgutachten von Professor Bußjäger liegt vor und bestätigt die Richtigkeit“
Laut dem Verfassungsexperten gibt es keinen Zweifel, dass die Wahlen der Landeshauptfrau und ihres Stellvertreters korrekt stattfand
„_Es ergibt sich daher im Regelungszusammenhang der Bestimmungen des Art 35 Abs 4 und 5 NÖ LV sowie des § 67 Abs 5 LGO 2001 zweifelsfrei, dass bei der Wahl des Landeshauptmannes sowie der beiden LH-Stellvertreter leere Stimmzettel ebenfalls als ungültig zu werten und daher bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht zu berücksichtigen sind._“
Das ist die wichtigste!-->!-->!-->…