Markus Braun – Zuständigkeit österr. Gerichte hinsichtlich Ansprüche gegen den ehemaligen Wirecard Vorstandsvorsitzenden bestätigt
Wien (OTS) - Mit Beschluss vom 10. Juni 2021 bestätigte das Landesgericht Innsbruck in einem von der Kanzlei AIGNER I LEHNER I ZUSCHIN Rechtsanwälte (WIEN) geführten Musterverfahren die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Dr. Markus Braun. „Da er (auch) in Österreich einen Wohnsitz hatte und wegen der Häuser in Kitzbühel und Wien in Österreich jedenfalls über beträchtliches Liegenschaftsvermögen!-->…