AK: Zur Geisterstunde gratis putzen? Das darf nicht sein!
Wien (OTS) - In einem Verfahren um eine Kündigung eines Oberkellners trat ein Umstand zu Tage, der in der Gastronomie weit verbreitet ist. Es geht um das Ende der Arbeitszeit bei einem Spätdienst. Im Fall des Oberkellners T. A. waren bei einem Spätdienst Arbeitszeiten bis 0.30 Uhr vorgesehen. Die Feststellung des tatsächlichen Arbeitsendes trifft der Arbeitgeber an Hand der Umsatzberichte, die den Kassaschluss ausweisen. Nach Kassaschluss muss die Abrechnung vorgenommen werden. Allein diese Abrechnung nimmt 20 Minuten!-->…