Oesterreichische Nationalbank nominiert Helmut Ettl als Mitglied des FMA-Vorstandes
Wien (OTS) - Gemäß FMABG § 5 Abs. 3 haben bei der Bestellung des Vorstandes der FMA der Bundesminister für Finanzen und die Oesterreichische Nationalbank je eine Person zu nominieren. Nach Ablauf der Funktionsperiode des von der OeNB namhaft gemachten Vorstandsmitgliedes ist ab 14. Februar 2023 für eine Funktionsperiode von fünf Jahren ein Vorstandsmitglied neu zu besetzen.
Die Mitglieder des Vorstandes der FMA werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten bestellt. Vor der Bestellung von Mitgliedern!-->…