Beschluss des OLG Wien zur Sicherstellung des Flugdatenschreibers und des Cockpit Voice Recorders des AUA-Hagelfluges ist mangelhaft
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Wien vom 10.02.2026 zeigt die Mangelhaftigkeit der österreichischen Gesetzgebung in Bezug auf die Aufklärung von Flugvorfällen auf
Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 10.02.2026 entschieden, dass die Sicherstellung des Flugdatenschreibers (FDR) Cockpit Voice Recorders (CVR) des AUA-Hagelfluges (OS434) durch die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg im Strafverfahren gegen den Piloten, die Co-Pilotin und die Fluggesellschaft rechtswidrig war.
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