FW-Krenn: Bei kommender Teilöffnung Vorarlbergs müssen Ersatzzahlungen fortgesetzt werden
Bei schwerwiegenden Einschränkungen kann man nur von einer `Teilöffnung´ sprechen
Wien (OTS) - Am 15. März darf Vorarlberg als Modellregion die Öffnung von Gastronomie, Veranstaltungen, Vereinen und Sport proben. Die hoffnungsvoll beobachtete `Öffnung´ wird aber von starken Einschränkungen begleitet – etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen wie Hochzeiten, breite und aufwendige Testvorschriften und letztendlich eine Ausgangssperre ab 20 Uhr, was alle Unternehmen und Vereine zur vorzeitigen Sperrstunde!-->!-->!-->…