Neuer Nachname eines Straftäters darf nicht veröffentlicht werden
Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel „Pediküre für Schwerverbrecher“, erschienen in der „Kronen Zeitung“ vom 23. Juli 2019. Der Artikel verstößt nach Meinung des Senats gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz).
Im Artikel wird über den „Häfen-Alltag“ in der Justizanstalt Stein in Krems berichtet. Dem Artikel zufolge würden dort raue Sitten herrschen, vor allem da sich die Justizwachebeamten mit „Kalibern“ wie dem 83-jährigen „Inzest-Vater“!-->…