E-Card für Rechtsanwälte
Wien (OTS) - Mit 22. März 2021 können alle privat krankenversicherten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine E-Card beantragen. Am Mittwoch, den 17. März 2021 wurde der entsprechende Vertrag vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und der Sozialversicherung unterzeichnet. Die Umsetzung und Ausstellung der E-Card für die Anwälte übernimmt die SVS, die Sozialversicherung der Selbständigen. „Die E-Card ist der Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen. Die Nutzung der digitalen Kanäle ist ein Gebot der!-->…