Arbeitnehmerveranlagung: Geld zurück für Arbeitnehmer und Pensionisten
Wien (OTS) - Die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) wurde in den letzten Jahren merklich vereinfacht. Seit dem Jahr 2016 nimmt das Finanzamt für viele Personen die „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ automatisch vor. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen sich eine eigenständige Einreichung nach wie vor lohnt.
Die „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ berücksichtigt gemeldete Spenden, einzelne Sonderausgaben und berechnet allfällige Negativsteuer für Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigem Einkommen. Wer!-->…