Suchbegriff wählen

Luftreinhalteplan

Deutsche Umwelthilfe erwirkt Zwangsgeldbeschluss des VG Stuttgart: Diesel-Fahrverbote für Euro 5 müssen bis 1. Juli 2019 in den…

Berlin (ots) - Aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart verstößt gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Ministerpräsident Kretschmann zur Durchsetzung der "Sauberen Luft" und damit Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40 Mikrogramm NO2/m3 bis Ende 2019 auf - Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht Durch einen heute zugestellten