Verlag der Ruhr Nachrichten mit Klage erfolgreich: Stadt Dortmund verletzt Grundgesetz / BDZV begrüßt Entscheidung des Landesgerichts
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts (LG) Dortmund, wonach die Stadt Dortmund mit ihrer Internet-Plattform dortmund.de gegen das Grundgesetz verstößt. Zu entscheiden war über die Ausgabe von dortmund.de vom 15. Mai 2017.
"Das Urteil ist ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten", sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Gut 300 Tageszeitungen und mehr!-->…