Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel in bestimmten Regionen gilt ab heute
Gültig in „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“
Wie bereits vergangene Woche angekündigt, muss ab heute in Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und!-->!-->!-->…