HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Osnabrück; 1.200 Euro Geldstrafe für rund 420 Euro zu viel erhaltene Leistungen
Osnabrück (ots) - Vierzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im November 2019 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 420 Euro Arbeitslosengeld I!-->…