Klarstellung zu unrichtigen Angaben von Landesrat Antauer
BMI veröffentlicht Klarstellung zu FPÖ-Aussendung bezüglich Familienzusammenführung
Das Bundesministerium für Inneres hält fest: Die Niederlassungsverordnung regelt den Familiennachzug zu legal aufhältigen Personen in Österreich. Ein Beispiel dafür ist ein serbischer Kellner, der in Niederösterreich lebt und in einem Gasthaus arbeitet und seine Ehefrau nachholt. Die Aussagen von Landesrat Antauer, dass es hier um Quoten im Familiennachzug von Asylberechtigten geht, sind schlichtweg falsch.!-->!-->!-->…