KORREKTUR zu OTS0001 vom 06.12.2025: Niederlassungsverordnung in Begutachtung
Verordnung regelt vor allem legalen Zuzug von Arbeitskräften und ihren Angehörigen
Die Niederlassungsverordnung 2025 (NLV 2025), die den legalen Zuzug von Personen aus Drittstaaten – insbesondere Arbeitskräften sowie deren Familienangehörigen – regelt, befindet sich aktuell in Begutachtung. Bislang hat kein Bundesland eine offizielle Stellungnahme abgegeben. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 16. Dezember 2025.
Im Zuge der Vorabstimmung haben sich mehrere Bundesländer, darunter Salzburg und Vorarlberg,!-->!-->!-->…