AUVA und Freiwillige Feuerwehren: Eine starke Partnerschaft
Beitragsfreier Versicherungsschutz für die Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen
Die Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen sind im Rahmen von Ausbildung, Übung und Einsatz bei der AUVA beitragsfrei unfallversichert. Der gesetzliche Versicherungsschutz der AUVA umfasst somit Mitglieder und Helfer:innen freiwilliger Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Wasserrettung, Rotes Kreuz, Samariterbund oder Bergrettung. Sollte bei Ausbildung, Übung oder Einsatz ein Unfall passieren, so besteht in diesem!-->!-->!-->…