Hartz-4-Urteil lässt Fragen offen – und Schlimmes erwarten
Berlin (ots) - Am heutigen 05.11. fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Zulässigkeit von Sanktionen bei Beziehern von Leistungen nach dem ALG2 (Hartz-4). Es stellte u.a. fest, dass Kürzungen von bis zu 30% nach Einzelfallprüfung weiterhin zulässig seien.
"Auch wenn sich dieses Urteil erst mal nach einem Sieg gegen ein unmenschliches System anfühlt, es ist doch ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Leistungen nach Hartz-4 stellen per Definition das Existenzminimum dar, welches zur Wahrung der Würde des!-->…