Österreichische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern
Wien (OTS) - Seit 1. September 2020 ist es möglich, dass Nachkommen von geflohenen Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Hintergrund ist eine vom österreichischen Parlament 2019 einstimmig beschlossene Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts.
In enger Kooperation begleiten die Stadt Wien (MA 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft), die Bundesministerien BMI und BMEIA, die Israelitische Kultusgemeinde Wien sowie der!-->…