Freistellung schwangerer Beschäftigter in Berufen mit Körperkontakt wird bis Ende Juni verlängert
Emotionale Debatte über aktuelle Situation an den Schulen und "Zwangstestungen" der Kinder
Wien (PK) - Seit Anfang dieses Jahres sind werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Das betrifft etwa Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergartenpädagoginnen. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die!-->!-->!-->…