Negativer COVID-19-Test könnte „Eintrittskarte“ für Veranstaltungen und Urlaubsaufenthalte werden
Gesetzesnovelle passiert Gesundheitsausschuss, Zustimmung der SPÖ noch fraglich
Wien (PK) - Im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober schon jetzt bestimmte Auflagen für das Betreten von Geschäften, Verkehrsmitteln, Lokalen, Hotels und anderen Orten verordnen. Konkret werden im COVID-19-Maßnahmengesetz und im Epidemiegesetz insbesondere das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsregeln, organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen sowie Präventionskonzepte genannt.!-->!-->!-->…