Lehner: ASVG definiert die Aufgabenstellung der Sozialversicherung
„Das ASVG definiert klar die Aufgabenstellung der Sozialversicherung in der Krankenbehandlung. Es ist die Pflicht der Selbstverwaltung dies sicherzustellen. Wer heute nach einem uneingeschränkten Leistungsausbau ruft, gefährdet unser Solidarsystem“, erklärt Peter Lehner, SVS-Obmann sowie ab 1. Jänner 2025 Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und zitiert Paragraf 133 ASVG: „Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch!-->…