Kostelka/Pensionistenverband: Bis zu 74.000 Euro Pensionskürzung, weil erste Pensionsanpassung nicht voll gewährt wird
Rücknahme der Teilanpassungsregelung im ersten Pensionsjahr gefordert
„Die von der ÖVP-Grünen Regierung Ende 2020 beschlossene Regelung, wonach die erste Pensionsanpassung nach Pensionsantritt nicht mehr voll gewährt wird, sondern nur mit einem abhängig von jeweiligen Monat des Pensionsantritts aliquot gekürzten Prozentsatz, führt zu lebenslangen Pensionsverlusten. Beispielsweise bekommt jemand der im Juni eines Jahres in Pension geht, im Folgejahr nicht die volle Pensionsanpassung, sondern nur 50 Prozent!-->!-->!-->…