Ein früher Tod / Wohnrecht und Pflegeverpflichtung im Kaufvertrag waren hinfällig
Berlin (ots) - Wer bei einem Immobiliengeschäft einen günstigeren Kaufpreis vereinbart und dafür dem Verkäufer im Gegenzug ein Wohnrecht einräumt und ihm Pflegeleistungen zugesagt hat, der muss auch im Falle eines sehr raschen, unerwarteten Todes des Veräußerers dessen Erben keine zusätzlichen Geldbeträge zukommen lassen. So hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung geurteilt. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 8 W 13/19)
Der Fall: So hatte sich das wohl keiner der!-->…