Rechtswidrige Pop-up-Radwege?
Verkehrsexperte Univ.Prof. DI Dr. Ernst Pfleger erklärt, warum Pop-up-Radwege nicht gesetzeskonform sind und die Rechtsansicht aus dem Büro Hebein.
Wien (OTS) - Verkehrswissenschafter Ernst Pfleger kommentierte im Kurier-podcast zu den steigenden Unfällen mit Radfahrern auch die umstrittenen Pop-up-Radwege. Entsprechend dem §43 der StVO muss die Behörde abwägen, ob eine bestimmte Maßnahme aufgrund der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Bei den Pop-up-Radwegen in der!-->!-->!-->…