Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 möglich // BA-Presseinfo Nr. 16
Nürnberg (ots) - Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis!-->…