Willkür bleibt – Kommentar zum Umgang des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Fluchtgrund Homosexualität
Berlin (ots) - Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Für Geflüchtete lässt sich ergänzen: auch vor dem Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge, kurz BAMF. Sie können sich noch weniger als andere auf objektive Kriterien des Rechtsstaats verlassen, sondern müssen auf die Empathie der Zuständigen hoffen.
Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich nicht mit dem Fall einer Frau aus Uganda befasste, die in ihrem Herkunftsland als Lesbe Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt war, begründete er!-->…