WK Wien: Auch beim Lobautunnel gilt der Rechtsstaat
Den Lobautunnel nicht umzusetzen, verstößt gegen geltendes Recht und zieht beträchtliche politische und finanzielle Haftung nach sich
Wien (OTS) - Führende Rechtsexperten sind sich einig: Eine Absage des Lückenschlusses des Regionenrings durch den Lobautunnel ist rechtlich nicht gedeckt. „Die Rechtslage ist klar und mehrfach eindeutig belegt. Der Lobautunnel kann nicht von heute auf morgen vom Tisch gewischt werden. Dafür fehlen die rechtliche Grundlage und das notwendige Einvernehmen mit dem!-->!-->!-->…