Neue Dienstradförderung: Länderfinanzbehörden beschließen 0,25 %-Regel für Fahrräder und Pedelecs
Freiburg (ots) - Die im November 2019 zunächst nur für Dienst-E-Autos und -S-Pedelecs eingeführte Förderung wurde per Anpassung des geltenden Steuererlasses auf alle Diensträder ausgeweitet. Von der neuen Förderung profitieren auch Angestellte, die ihr Jobrad bereits 2019 erstmals von ihrem Arbeitgeber übernommen haben.
Knapp ein Jahr nach Einführung der 0,5 %-Regel fördern die obersten Finanzbehörden der Länder Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung steuerlich noch stärker: Für alle seit dem 1. Januar!-->…