Ungültige Klausel / Untervermietung führt nicht zwingend zu Mehreinnahmen
Berlin (ots) - Der Gedanke liegt aus Vermietersicht zwar nicht fern, dass eine zusätzliche Untervermietung eines Objekts auch höhere Erlöse bringen sollte. Allerdings ist eine Klausel im Vertrag, die zwingend einen solchen Zuschlag vorsieht, nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit Vorsicht zu genießen. Sie kann unwirksam sein. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 64 S 104/18)
Der Fall: Ein Mieter fragte den Eigentümer um seine Zustimmung zur Untervermietung an. Der aber machte das von einem!-->…