Geschlossene Gaststätten und Geschäfte: Wer zahlt den Mietzins?
Wien (OTS) - Vermieter und Mieter beginnen zu streiten, ob ein Mietzins fällig ist, wenn ein Geschäft wegen Corona behördlich geschlossen bleibt. Ein Rattenschwanz an Prozessen ist zu befürchten.
Die Corona-Pandemie überlastet nicht nur Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen, sie löst auch immer heftigere Diskussionen aus, wer für welchen Schaden zahlen muss. Während Lebensmittelgeschäfte und Apotheken weiterhin geöffnet sind, müssen alle anderen Händler ihre Läden dichthalten. Für Gaststätten gilt ein behördliches!-->…