Bgld. Landesregierung bringt Verfassungsklage gegen Schweine-Vollspaltenboden ein
Das allererste Mal in Ö wird § 139(1) Zi 5 Bundesverfassungsgesetz,die Kompetenz der Landesregierungen zur verfassungsrechtl. Normenkontrolle, im Tierschutz eingesetzt
Wien (OTS) - Die Haltung von Schweinen auf einstreulosem Vollspaltenboden, sowie der geringe Mindestplatz für diese Tiere, widersprechen schon längst dem gesteigerten Tierschutzempfinden der Bevölkerung. Aber nicht nur das. Beides widerspricht auch den allgemeinen Bestimmungen zur Tierhaltung im Tierschutzgesetz. Da normiert § 13 (2), dass!-->!-->!-->…