Unternehmen lehnt Gewährleistung für einen mangelhaften Teppich ab: AK Oberösterreich erreicht Erstattung des Kaufpreises
NACHDEM EIN UNTERNEHMEN DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR EINEN MANGELHAFTEN TEPPICH ABGELEHNT HATTE, SCHALTETE EIN KONSUMENT DIE AK OBERÖSTERREICH EIN. DIESE INTERVENIERTE BEIM VERKÄUFER UND ERREICHTE DAMIT, DASS DEM KONSUMENTEN DER KAUFPREIS ERSTATTET WURDE.
Im Sommer letzten Jahres kaufte ein Konsument aus Ried bei einem Einrichtungshaus einen Teppich um 250 Euro. Nach wenigen Monaten lösten sich Fäden aus dem Teppich. Der Konsument schilderte dem Verkäufer den Mangel und übermittelte auch Fotos. Das Unternehmen lehnte jedoch!-->…