Hitler Geburtshaus
Die Republik Österreich erhebt gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Höhe des Entschädigungsbetrages Rekurs.
Wien (OTS) - Die Finanzprokuratur hat am heutigen Tag im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis, mit dem die Republik Österreich zu weiteren Entschädigungszahlungen für die vom Gesetzgeber angeordnete Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn verpflichtet wurde, Rekurs an das Oberlandesgericht!-->!-->!-->…