AK-Wieser: „Kündigungsschutz gilt auch nach Fehlgeburt“
Erst nach AK-Intervention bekam Mostviertlerin 3.590 Euro nachgezahlt
St. Pölten (OTS) - Schwerer Schicksalsschlag für eine Sekretärin einer Arztpraxis im Mostviertel. Kurz nachdem sie schwanger geworden war, wurde der Tod ihres ungeborenen Kindes festgestellt. Noch während des Krankenstands erhielt sie die Kündigung. „Der Dienstgeber hat den geltenden Kündigungsschutz ignoriert. Nach Intervention unseres AK-Beraters wurden der Frau ihre offenen Ansprüche überwiesen“, so AK Niederösterreich-Präsident und!-->!-->!-->…