Erfolg vor EuGH: Schönherr zeigt als Rechtsvertreter der Adler Real Estate AG vor EuGH Reformbedarf der Übernahmekommission auf
* Die österreichische Übernahmekommission agiert derzeit als "Ermittler", "Ankläger" und "Richter" in Personalunion und ist kein unabhängiges Gericht im Sinne der europäischen Grundrechtecharta;
* Die Struktur der und mangelnde Rechtsmittelmöglichkeiten vor der österreichischen Übernahmekommission verstoßen gegen europäisches Recht;
* Erlassene Bescheide der Übernahmekommission gegenüber der Adler Real Estate AG entfalten daher keine Bindungswirkung und sind gegenstandslos;
* Die Republik Österreich ist!-->…