Corona und Kurzarbeit: Wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
Neustadt a. d. W. (ots) - Höher, schneller, leichter: Aufgrund der Corona-Pandemie verbessert die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld. Aber: Wer Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat, für den besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Außerdem erhöht sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld der Progressionsvorbehalt. Die wichtigsten Informationen samt einem Rechenbeispiel zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in einem Überblick.
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