Menschenrechtliche Überprüfung der Rückkehrberatungseinrichtungen durch Innenminister Peschorn
Erkenntnisse der gemeinsam mit UNHCR erfolgten Überprüfung werden bereits umgesetzt
Wien (OTS) - Innenminister Wolfgang Peschorn hatte am 30. Juli 2019 die im Innenministerium angesiedelte Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten beauftragt, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen in Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Im Untersuchungsbericht wurden 15 Empfehlungen ausgesprochen, die nun mittels 19 konkreter!-->!-->!-->…