Oberlandesgericht Wien: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht beleidigen
Einstweilige Verfügung: die Bezeichnung als „terroristische Vereinigung“ sei eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung, die Hardegg unterlassen müsse
Nachdem der VGT mit zugespieltem Bildmaterial die tierquälerischen und rechtswidrigen Zustände in der Schweinefabrik Hardegg in Seefeld-Kadolz im nö Weinviertel aufgedeckt hatte, wurde er vom Besitzer der Schweinefabrik, Maximilian Hardegg, als „terroristische Vereinigung“ bezeichnet. Eine terroristische Vereinigung ist nach § 278b des!-->!-->!-->…