Sölden vs. TIWAG: Fortsetzung des UVP-Verfahrens zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal ist unzulässig
Bundesminister verzögert Verfahren, Sölden bringt Säumnisbeschwerde ein
* Stellungnahme der Gemeinde Sölden beim Amt der Tiroler Landesregierung eingebracht: Fortsetzung des UVP-Verfahrens für das TIWAG-Projekt zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal (AK Kaunertal) durch die Tiroler Landesregierung ist unzulässig.
* Sölden hat bereits 2014 rechtskräftig gegen die TIWAG ein sog. „Widerstreitverfahren“ an der Gurgler Ache gewonnen. Das TIWAG-Projekt kann in der nun vorliegenden Form unmöglich bewilligt!-->!-->!-->…